IG Wohnpark

Die Info-Plattform von Mietern und Käufern für Mieter und Käufer

Akt 3: MEHR DRUCK

Viele Mieter haben sich nicht einschüchtern lassen und der Mieterhöhung nicht, oder nur Teilweise zugestimmt. Um sie noch "umzustimmen" setzt die Patrizia jetzt einen üblen Textbausteinklopper ein.

Die Wirkung: Manche sind jetzt so eingeschüchtert, dass sie das, was sie doch aus vollem Herzen ablehnten und für falsch hielten, unterschreiben. Andere sind nun richtig Kampf entschlossen.

Der Textbausteinklopper:

Genauestens geprüft hätten Sie ihr eigenes Mieterhöhungsbegehren. Was sollen sie auch sonst schreiben. Aber dann kommt es ebenso dick wie irreführend: Sie seien berechtigt (von wem auch immer) den Mietzins auf den im Mietspiegel genannten Höchstbetrag anzuheben. „In diesem Zusammenhang“ verweisen sie auf ein BGH Urteil welches besage, dass die Mieterhöhung auf den Höchstbetrag wirksam sei. Nachdem die Drohung mit dem Amtsgericht nicht gewirkt hat muss jetzt also der Bundesgerichtshof zur Unterstützung und Einschüchterung ran.

Auf welches Urteil sich die Patrizia bezieht sagt sie lieber nicht. Da könnte ja einer nachlesen wollen. Mit ihrer listigen Formulierung verschweigt die Patrizia das wesentliche und suggeriert, dass der Mieter sowieso keine Chance habe da es schon eine höchstrichterliche Entscheidung gäbe, nach welcher der Mieter eine Erhöhung auf den Maximalwert akzeptieren müsse.

Wir haben etwas recherchiert. Mit erstaunlichem Ergebnis!
Mehr zumBGH Urteil auf das sich die Patrizia scheinbar bezieht gibt es in einer etwas sperrig zu lesenden Zusammenfassung hier...

Aber das war noch nicht alles

Für alle Mieter die u.a. auf Mängel als Grund für Ihre Nichtzustimmung hinweisen hat die Patrizia als nächstes eine richtige Frechheit im Textbaukasten parat:

„Die von Ihnen aufgezeigten Nachteile entbehren jeglicher Grundlage.“ wird ebenso pauschal wie falsch und natürlich ohne Prüfung des Einzelfalles behauptet.

Die Formulierung im Brief, dass man ja gewusst habe worauf man sich hier einlässt und, dass die Briefebastler „nicht ganz nachvollziehen“ können, dass dies nun „plötzlich als störend empfunden wird“ lässt einem in seiner Holprigkeit ja schon fast wieder lachen.

Dass bei langjährigen Mietern bestimmte Mängel bei Einzug noch nicht vorhanden waren ist offensichtlich. Und wer wurde vor Einzug schon über mangelnde Trittschalldämmung, laute Abwasserrohre oder die erhebliche "Chance" von einem Rohrbruch betroffen zu werden gewarnt? Als störend empfinden wir aber nicht nur die vielen großen und kleinen Mängel sondern auch die Dreistigkeit mit der man versucht uns hier, mit übel gestrickten Schreiben, Topmieten für Luxuswohnungen rauszuholen.

Zurück zu  Akt 1 Akt 2 Akt 3

Seitenzugriffe Insgesamt: Warning: include(): http:// wrapper is disabled in the server configuration by allow_url_include=0 in /var/customers/webs/brunnenplatz/brunnenplatzveedel.de/briefe_akt3.php on line 98 Warning: include(http://www.belleflamme.de/counter/count.php): Failed to open stream: no suitable wrapper could be found in /var/customers/webs/brunnenplatz/brunnenplatzveedel.de/briefe_akt3.php on line 98 Warning: include(): Failed opening 'http://www.belleflamme.de/counter/count.php' for inclusion (include_path='.:/usr/share/php/:/usr/share/php5/') in /var/customers/webs/brunnenplatz/brunnenplatzveedel.de/briefe_akt3.php on line 98