IG Wohnpark

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Patrizia klagt

Noch auf der Mieterversammlung vom 30.10.07 wurde darüber spekuliert ob Patrizia klagen wird oder nicht. Schon Anfang November trudelten die ersten Klagen ein. Der Inhaltliche Teil der Klagebegründung las sich für die meisten Betroffenen wie ein in Klageform gegossener Werbeprospekt. Alle Wohnungen seien in einem altersbedingt überdurchschnittlich guten Zustand, alle Wohnungen verfügten über Sonderausstattungen, über neuwertige Parkettböden usw. Die betroffenen Mieter, die ihre Wohnungen vollkommen anders sahen waren empört. Viele schalteten sofort den Anwalt ein um die vom Gericht gesetzten Fristen nicht zu versäumen.

Nur wenige Tage nach den ersten Klagezustellungen kam eine Klagewelle. Gerüchteweise war zu hören, Patrizia habe über 200 Klagen eingereicht.

Mieter jubeln

Ein Teil der zugestellten Klagen enthielt für die betroffenen Mieter eine erfreuliche Überraschung. Die Richter teilten ihnen mit, dass die Patrizia darauf hingewiesen wurde, dass schon die Begründung des Mieterhöhungsverlangens formal unwirksam sei. Die Patrizia wurde angefragt, ob sie die Klage zwecks Kostenersparnis zurücknähme. Welche Blamage. Wir hatten übrigens auf dieser Seite schon auf das Problem hingewiesen. Herr Becher vom Mieterverein hatte bei einer Pressekonferenz genau dieses Szenario als wahrscheinlich prognostiziert.

Jeder Mieter, der nicht zugestimmt und von Patrizia einen Brief mit einer Klageandrohung erhalten hat, wird sich jetzt sicher freuen, dass er sich von diesem Säberasseln nicht hat einschüchtern lassen.  "Die Mieterhöhungen wurden von uns genauestens geprüft. Nach § 558 BGB ist der Vermieter berechtigt, den Mietzins maximal..... auf die Obergrenze anzuheben."

Etliche Beklagte haben mittlerweile einen Brief von der Patrizia bekommen, dass sie die Klage zurückzieht. Eine neue - dann formal korrekte - Mieterhöhung wird natürlich schon angekündigt. Es bleibt also spannend. Da Patrizia sich nicht mit den Mietern über den konkreten Wert ihrer Wohnung unterhalten will sondern unabhängig vom Einzelfall behauptet, sie habe das Recht, hier im Wohnpark die Obergrenze der Mietpreisspanne zu verlangen, wird diese Frage am Ende nur ein Gericht klären können.

Am 22.11.2007 berichtet der Stadtanzeiger unter der Überschrift "Immobilien AG zieht Klage zurück", dass 272 Mieter auf Zustimmung verklagt worden seien. Nachdem die Amtsrichter Patrizia darauf hingewiesen hätten, dass die Klage keinen Erfolg habe, sei die Klage zurückgezogen worden. "Das bestätigte Pressesprecherin Astrid Schüler."

Kleine Ernüchterung

Noch am Tag des Artikels bekamen Mieter Klagen zugestellt. Am 27.11.2007 fanden die ersten Verhandlungen vor dem Amtsgericht statt. So wie es aussah, wollte Patrizia entgegen ihrer über die Presse verbreiteten Klagerücknahme die Klagen bei all denen, welche Teilzugestimmt haben, eben doch nicht zurücknehmen. Ob das Erfolg haben würde war ungewiss. Das Amtsgericht müsste von seinem Beschluss vom 14.11. 2007 abrücken, dass auch eine Teilzustimmung nichts daran ändert, "dass das Verlangen der Klägerin nicht hinreichend eindeutig gefasst ist."

Gespräch mit Patrizia

Am 28.11.2007 gab es ein Gespräch zwischen engagierten Mietern / Käufern (IG) und Vertretern der Patrizia. Von Seiten der IG wurde gefordert alle Klagen zurückzunehmen. Das hatte Patrizia über die Presse schon angekündigt. Darüberhinaus wurde gefordert ein neues Mietherhöhungsbegehren maximal bis zum Mittelwert durchzuführen oder, zumindest jede Wohnung individuell zu betrachten. Außerdem keine neue Mieterhöhung vor Weihnachten. Darüberhinaus Rückerstattungen für alle die der Mieterhöhung zugestimmt hatten für 7 Monate. 

Es wurde schnell klar, dass die notwendigen Entscheidungen nicht von den Anwesenden getroffen werden konnten sondern in Luxemburg fallen. Die IG gab zu bedenken, dass es für die Mieter einen Unterschied macht, ob Patrizia solche Entscheidungen von sich aus trifft und damit entgegenkommen zeigt, oder ob sie nur handelt, weil sie von Gerichten oder den Umständen dazu gezwungen wird.

Ergebnis

Am 4.12. 2007 kam per e-mail die Nachricht aus Augsburg
- alle Klagen werden in den nächsten Tagen zurückgezogen
- keine Mieterhöhung mehr in 2007
- vor weiteren Mieterhöhungsverlangen Prüfung der individuellen Situation der Wohnung anhand der Kriterien des Mietspiegels
- Rückerstattung wie bereits angekündigt. ( Das bedeutet wohl für 3 Monate)

Bis zum 10. Dezember haben wir noch nichts von weiteren Klagerücknahmen erfahren.  Für alle Beklagten die anwaltlich vertreten sind wird das kein Problem darstellen. Alle anderen sollten sich dringend erkundigen wie man sich bei einer zwar öffentlich angekündigten aber nicht offiziell zugestellten Klagerücknahme verhalten muss, wenn ein Gerichtstermin ansteht. Die Beachtung der "Wichtigen Hinweise" auf der vom Gericht zugestellten Ladung erspart "erhebliche Nachteile".

Am 16. Dezember kommen immer mehr Nachrichten, dass weitere Klagen zurückgenommen wurden.  

Zu guter Letzt: Die SKURRILSTEN Klagen. 

Das Mietehrhöungsbegehren wurde von vielen sowohl in der Form wie vom Inhalt als Zumutung empfunden aber auch bei den Klagen ging es drunter und drüber.

Eine Mieterin wurde auf Zustimmung verklagt, obwohl sie - um jedem Ärger aus dem Weg zu gehen - der Mieterhöhung bereits vor Monaten zugestimmt hatte. Man kann sich leicht vorstellen wie erbost und verärgert die Dame war. Und, was man hört, scheint das kein Einzelfall zu sein.

Am skurrilsten ist aber sicher der Fall, in dem ein Mieter auf Zustimmung verklagt wurde, der gar keine keine Mieterhöhung bekommen hatte. Wegen eines Staffelmietvertrags durfte er wohl auch gar keine bekommen.

"Schön" auch die Fälle in denen MieterInnen ein Schreiben von Patrizia bekamen, dass die Klage gegen sie zurückgezogen wird, obwohl sie gar nicht verklagt wurden und der Erhöhung zugestimmt hatten.

Dem Fall, dass eine Mieterin die der Mieterhöhung zugestimmt hatte, trotzdem auf Zustimmung verklagt wurde und jetzt scheinbar eine dicke Gerichtskostenrechnung bekam gehen wir noch nach. 

 

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