IG Wohnpark

Die Info-Plattform von Mietern und Käufern für Mieter und Käufer

Was tun bei Schimmel? 

In jüngster Zeit gab es Begehungen der Patrizia in Wohnungen mit Schimmelbefall. Auch hier wieder ein abenteuerliches Vorgehen: Betroffenen Mietern wurden "Allgemeine Hinweise zur Belüftung und Beheizung" vorgelegt, welche sie unterschreiben sollten. 

Schon im 1. Satz steht dann allerdings  "Der MIeter verpflichtet sich....". Danach folgt eine unglaubliche Aufzählung von Verhaltensmaßregeln. Vom Lüften, über das Aufstellen der Möbel, das Hängen der Bilder bis  zum Anbringen von Vorhängen verliert der Mieter jede Gestaltungsfreiheit in seiner Wohnung. Er hat sich stattdessen sein Leben in der Wohnung betreffend nach den Regeln der Patrizia zu verhalten. 

Was sind diese "Allgemeinen Hinweise..." eigentlich?
Ein Zusatz zum Mietvertrag?
Macht sich der Mieter schadensersatzpflichtig, wenn er nur eine der Regeln nicht erfüllt und der Schimmel nicht verschwindet?
Wird damit das gesamte Schimmelproblem einfach auf den Mieter abgewälzt?

Wir raten davon ab, so etwas zu unterschreiben bevor diese Fragen nicht geklärt sind. Als Information kann man das ja gerne entgegennehmen. Die Vorteile richtigen Lüftens sind auch ohne Unterschrift zu verstehen.

Für Schimmel gibt es vor allem einen Grund: Feuchtigkeit!

In den "Hinweisen" der Patrizia steht nicht ein Wort über Wasserrohrbrüche, die hier im Wohnpark oft die Ursachen für feuchte Wände und damit für den Schimmelbefall sind.  Unabhängig davon sollte, natürlich schon im eigenen Interesse,  jeder Mieter für gute Lüftung in seinen Räumen sorgen. Wer feuchte Wände hat, sollte selbstverständlich alles unterlassen, was das Abrocknen behindert.

Für Sanierungsmaßnahmen bei Schimmelbefall, der nicht vom Mieter verursacht wurde - und bei Schimmel nach Wasserrohrbrüchen ist wohl kaum von einer Schuld des Mieters auszugehen - ist der Vermieter zuständig.

Als Mieter sind wir übrigens verpflichtet, Schimmelbefall dem Vermieter gegenüber anzuzeigen, damit dieser Abhilfe schaffen kann. Reagiert der Vermieter nicht, hat der Mieter ein Recht zur Mietminderung, vor allem aber einen Anspruch auf Mangelbeseitigung. Kommt der Mieter seiner Verplichtung Schimmelbefall zu melden nicht nach, kann der Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen. 

Interessante Links zum Thema Schimmel und was dann zu ist: 

Was tun gegen Schimmel  Ein Ratgeber der SWR

Wer ist Schuld am Schimmelbefall? Ein Ratgeber der SWR

Schimmel: Ursachen - Wirkungen - Abhilfe... Eine pdf Broschüre des Bundesumweltamtes 

Eine umfangreiche, gute Linksammlung zu Schimmel in Wohnräumen ...Auf der Seite Bauchemie

Mehr zu rechtlichen Fragen... beim Internetratgeber Recht

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