Was tun bei Schimmel?
In jüngster Zeit gab es Begehungen der Patrizia in Wohnungen
mit Schimmelbefall. Auch hier wieder ein abenteuerliches Vorgehen:
Betroffenen Mietern wurden "Allgemeine Hinweise zur Belüftung und
Beheizung" vorgelegt, welche sie unterschreiben sollten.
Schon im 1. Satz steht dann allerdings "Der MIeter
verpflichtet sich....". Danach folgt eine unglaubliche Aufzählung
von Verhaltensmaßregeln. Vom Lüften, über das
Aufstellen der Möbel, das Hängen der Bilder bis zum
Anbringen von Vorhängen verliert der Mieter jede
Gestaltungsfreiheit in seiner Wohnung. Er hat sich stattdessen sein
Leben in der Wohnung betreffend nach den Regeln der Patrizia zu
verhalten.
Was sind diese "Allgemeinen Hinweise..." eigentlich?
Ein Zusatz zum Mietvertrag?
Macht sich der Mieter schadensersatzpflichtig, wenn er nur eine der
Regeln nicht erfüllt und der Schimmel nicht verschwindet?
Wird damit das gesamte Schimmelproblem einfach auf den Mieter abgewälzt?
Wir raten davon ab, so etwas zu unterschreiben bevor diese Fragen nicht
geklärt sind. Als Information kann man das ja gerne
entgegennehmen. Die Vorteile richtigen Lüftens sind auch ohne
Unterschrift zu verstehen.
Für Schimmel gibt es vor allem einen Grund: Feuchtigkeit!
In den "Hinweisen" der Patrizia steht nicht ein Wort über
Wasserrohrbrüche, die hier im Wohnpark oft die Ursachen für
feuchte Wände und damit für den Schimmelbefall sind.
Unabhängig davon sollte, natürlich schon im eigenen
Interesse, jeder Mieter für gute Lüftung in seinen
Räumen sorgen. Wer feuchte Wände hat, sollte
selbstverständlich alles unterlassen, was das Abrocknen
behindert.
Für Sanierungsmaßnahmen bei Schimmelbefall, der nicht vom
Mieter verursacht wurde - und bei Schimmel nach Wasserrohrbrüchen
ist wohl kaum von einer Schuld des Mieters auszugehen - ist der
Vermieter zuständig.
Als Mieter sind wir übrigens verpflichtet, Schimmelbefall dem
Vermieter gegenüber anzuzeigen, damit dieser Abhilfe schaffen
kann. Reagiert der Vermieter nicht, hat der Mieter ein Recht zur
Mietminderung, vor allem aber einen Anspruch auf Mangelbeseitigung.
Kommt der Mieter seiner Verplichtung Schimmelbefall zu melden nicht
nach, kann der Vermieter Schadensersatzansprüche geltend
machen.
Interessante Links zum Thema Schimmel und was dann zu ist:
Was tun gegen Schimmel Ein Ratgeber der SWR
Wer ist Schuld am Schimmelbefall? Ein Ratgeber der SWR
Schimmel: Ursachen - Wirkungen - Abhilfe... Eine pdf Broschüre des Bundesumweltamtes
Eine umfangreiche, gute Linksammlung zu Schimmel in Wohnräumen ...Auf der Seite Bauchemie
Mehr zu rechtlichen Fragen... beim Internetratgeber Recht