Die Mieterhöhungsschreiben sind sehr formaljuristisch
abgefasst. Das soll beeindrucken. Es soll die Ernsthaftigkeit des
Begehrens unterstreichen und beim Leser den Eindruck erwecken, dass
alles rechtmäßig ist und jede Gegenwehr sinnlos. Der Wink
mit dem Gang zum Amtsgericht welcher von vielen als Drohung aufgefasst
wird verfehlt seine Wirkung nicht. Dabei kann man der Patrizia nicht
einmal ankreiden, dass Sie diesen „Hinweis“ aufnimmt, auch
wenn er hier wie eine Drohung eingesetzt wird.
Der Gang zum Amtsgericht ist tatsächlich der einzige Weg auf dem
die Patrizia versuchen kann die Mieterhöhung durchzusetzen wenn
sie den Mieter nicht vorher so beeindruckt oder einschüchtert,
dass er freiwillig zustimmt. Aber dazu gleich mehr.
Wer es nochmal nachlesen möchte findet hier die Beispiel-Mieterhöhung Seite1 und Seite 2
Ist die Mieterhöhung der Patrizia korrekt und muss ihr daher zugestimmt werden?
Die Beantwortung dieser Frage besteht wie wir gelernt haben aus zwei Teilen.
1. Sind die Formalen Voraussetzungen erfüllt?
2. Ist die Mietforderung der Höhe nach gerechtfertigt?
Formal scheint wohl bei den meisten alles korrekt zu sein bis auf ein
paar „Kleinigkeiten“. Darauf wies der Vorsitzende des
Kölner Mietervereins Köln, Herr Becher, auf einer
Pressekonferenz der IG Wohnpark am 2.8.2007 hin. Die nicht
erfüllten Formalitäten bestehen darin, dass die Patrizia
nicht darauf hinweist wie die Wohnung laut Mietspiegel einzugruppieren
ist und, dass sie nur den Höchstbetrag des Mietspiegels als
„Grundmiete gemäß Mietspiegel“ angibt.
Herr Becher meint dazu, dass man das Mieterhöhungsbegehren von
daher schon für nichtig halten könnte und der eine oder
andere Richter das möglicherweise auch tun würde.
Das zweite ist die Höhe der Mietforderung. Wie man am Beispiel
sieht schreibt die Patrizia selbst, dass es sich bei der Wohnung um
eine „mittlere Wohnlage“ handelt. Dann gibt sie die ominöse „Grundmiete gemäß Mietspiegel“ mit 8 € an und verschweigt, dass der Mietzinsspannrahmen laut
Mietspiegel für eine Wohnung dieser Größe je nach
Eingruppierung zwischen 6 € und 8 € liegt. Dem Mieter
soll wohl das Gefühl gegeben werden, mit 7,50 € sei er
ja noch richtig gut weggekommen. Warum die Patrizia über den
Mittelwert von 7 € hinausgeht erklärt sie nicht. Frech wird
behauptet, 7.50 € seien die ortsübliche Vergleichsmiete.
Gerling selbst, für welche Patrizia die Mieterhöhung laut
Anschreiben ja vornimmt nimmt sah das bei seiner Mieterhöhung
für die gleiche Wohnung im Jahr 2005 noch ganz anders und legte
als ortsübliche Vergleichsmiete exakt den Mittelwert des
Mietzinsspannrahmens für diese Wohnung zu Grunde. Siehe hier. Die
Mietzinsspanne für Ihre Wohnungsgröße finden Sie hier...
Was sagt der Mieterverein zur Miethöhe?
In der Sendung „Guten Abend RTL“ vom 2.8.2007 kommt Herr Becher vom Mieterverein zu dem Schluss: „Ich
sehe hier keine Grundlage für die Höchstmiete nach dem
Mietspiegel..... eine Höchstmiete ist hier nicht
gerechtfertigt..... ich denke, mit dem Mittelwert wäre die
Patrizia gut bedient und darauf sollte sie sich einlassen.“
Fazit, die Art wie Patrizia die Zustimmung zur Mieterhöhung
erreichen will ist sehr fragwürdig. Die Eingruppierung wird nicht
genannt. Dem Mieter wird verschwiegen, dass es im Mietspiegel einen
Mietzinsspannrahmen gibt. Dem Mieter wird nur der Höchstbetrag des
Rahmens genannt. Man rechnet auf Unwissenheit und Unerfahrenheit. Warum
die Wohnung nur durch den Verkauf an die Patriza plötzlich eine
Art Luxuswohnung in Toplage sein soll erklärt das Schreiben nicht.
Hier geht es weiter zu:
Akt 2: Der Nachfasser
Akt 3: Mehr Druck