IG Wohnpark

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AKT 1: Die Mieterhöhung

Die Mieterhöhungsschreiben sind sehr formaljuristisch abgefasst. Das soll beeindrucken. Es soll die Ernsthaftigkeit des Begehrens unterstreichen und beim Leser den Eindruck erwecken, dass alles rechtmäßig ist und jede Gegenwehr sinnlos. Der Wink mit dem Gang zum Amtsgericht welcher von vielen als Drohung aufgefasst wird verfehlt seine Wirkung nicht. Dabei kann man der Patrizia nicht einmal ankreiden, dass Sie diesen „Hinweis“ aufnimmt, auch wenn er hier wie eine Drohung eingesetzt wird.

Der Gang zum Amtsgericht ist tatsächlich der einzige Weg auf dem die Patrizia versuchen kann die Mieterhöhung durchzusetzen wenn sie den Mieter nicht vorher so beeindruckt oder einschüchtert, dass er freiwillig zustimmt. Aber dazu gleich mehr.

Wer es nochmal nachlesen möchte findet hier die Beispiel-Mieterhöhung Seite1 und Seite 2 

Ist die Mieterhöhung der Patrizia korrekt und muss ihr daher zugestimmt werden?
Die Beantwortung dieser Frage besteht wie wir gelernt haben aus zwei Teilen.
1. Sind die Formalen Voraussetzungen erfüllt?
2. Ist die Mietforderung der Höhe nach gerechtfertigt?

Formal scheint wohl bei den meisten alles korrekt zu sein bis auf ein paar „Kleinigkeiten“. Darauf wies der Vorsitzende des Kölner Mietervereins Köln, Herr Becher, auf einer Pressekonferenz der IG Wohnpark am 2.8.2007 hin. Die nicht erfüllten Formalitäten bestehen darin, dass die Patrizia nicht darauf hinweist wie die Wohnung laut Mietspiegel einzugruppieren ist und, dass sie nur den Höchstbetrag des Mietspiegels als „Grundmiete gemäß Mietspiegel“ angibt.  Herr Becher meint dazu, dass man das Mieterhöhungsbegehren von daher schon für nichtig halten könnte und der eine oder andere Richter das möglicherweise auch tun würde.

Das zweite ist die Höhe der Mietforderung. Wie man am Beispiel sieht schreibt die Patrizia selbst, dass es sich bei der Wohnung um eine „mittlere Wohnlage“ handelt. Dann gibt sie die ominöse „Grundmiete gemäß Mietspiegel“ mit 8 € an und verschweigt, dass der Mietzinsspannrahmen laut Mietspiegel für eine Wohnung dieser Größe je nach Eingruppierung zwischen 6 € und 8 € liegt. Dem Mieter soll wohl das Gefühl gegeben werden, mit 7,50 € sei er ja noch richtig gut weggekommen. Warum die Patrizia über den Mittelwert von 7 € hinausgeht erklärt sie nicht. Frech wird behauptet, 7.50 € seien die ortsübliche Vergleichsmiete. Gerling selbst, für welche Patrizia die Mieterhöhung laut Anschreiben ja vornimmt nimmt sah das bei seiner Mieterhöhung für die gleiche Wohnung im Jahr 2005 noch ganz anders und legte als ortsübliche Vergleichsmiete exakt den Mittelwert des Mietzinsspannrahmens für diese Wohnung zu Grunde. Siehe hier. Die Mietzinsspanne für Ihre Wohnungsgröße finden Sie hier...

Was sagt der Mieterverein zur Miethöhe?
In der Sendung „Guten Abend RTL“ vom 2.8.2007 kommt Herr Becher vom Mieterverein zu dem Schluss: „Ich sehe hier keine Grundlage für die Höchstmiete nach dem Mietspiegel..... eine Höchstmiete ist hier nicht gerechtfertigt..... ich denke, mit dem Mittelwert wäre die Patrizia gut bedient und darauf sollte sie sich einlassen.“

Fazit, die Art wie Patrizia die Zustimmung zur Mieterhöhung erreichen will ist sehr fragwürdig. Die Eingruppierung wird nicht genannt. Dem Mieter wird verschwiegen, dass es im Mietspiegel einen Mietzinsspannrahmen gibt. Dem Mieter wird nur der Höchstbetrag des Rahmens genannt. Man rechnet auf Unwissenheit und Unerfahrenheit. Warum die Wohnung nur durch den Verkauf an die Patriza plötzlich eine Art Luxuswohnung in Toplage sein soll erklärt das Schreiben nicht.

Hier geht es weiter zu:

Akt 2: Der Nachfasser

Akt 3: Mehr Druck

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