IG Wohnpark

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Vor- und Nachteile des Immobilienkaufs 

Ein gut ausgewogener Artikel zu dem Thema, ob sich der Kauf von Haus oder ETW langfristig wirklich lohnt, war in der Sueddeutschen vom 26.1.2007 zu finden. Mit Wertsteigerungen wie sie uns Herr Gorny für die Vergangenheit präsentiert hat, kann man demnach für die Zukunft kaum rechnen.

„2005 lag der Wertzuwachs bei Neubauten etwas über Null, und bei Bestandswohnungen deutlich darunter” zitiert die SZ den Immobilienanalysten der Deutschen Bank, Tobias Just  und weiter: „Vor 20 Jahren konnte man ein Haus oder eine Wohnung kaufen, ohne sich große Sorgen über die Wertentwicklung zu machen. Das ist jetzt anders.”

Einen, gerade beim Kauf einer gebrauchten, ca. 30 Jahre alten Immobilie, für die Wertentwicklung sicher nicht zu unterschätzenden Faktor nennt ein anderer Experte: "Der Gewinn liegt in dem steigenden Grundstückspreis, denn das Gebäude verliert im Laufe der Zeit an Wert". Aber keine Angst, in dem Artikel gibt es nicht nur Hiobsbotschaften. Er verzichtet einfach aufs Schönfärben und gibt eine erste Orientierung. Lesen Sie hier...

Hinweise für Interessenten und Eigentümer


Durch eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes gelten seit Juli 2007 viele NEUE REGELN für die WEG. Wollen Sie Eigentümer werden, finden Sie wichtige Neuregelungen zu Zahlungspflichten, Vetorechten usw.  gut erklärt hier bei der Stiftung Warentest.

Auch Kaufinteressenten finden hier.... gute Tips. Einen ganz Wichtigen Tip der Stiftung Warentest fügen wir folgend ein, weil er sich direkt auf unsere Situation bezieht.

TIP:
"Umwandlung". Besondere Vorsicht ist nötig, wenn Sie eine Wohnung in einem Gebäude kaufen wollen, das gerade erst in Wohnungseigentum aufgeteilt wurde oder wird. Die einzelnen Wohnungen gehören zunächst dem bisherigen Eigentümer des Gebäudes. Er hat damit am Anfang die absolute Mehrheit in der Eigentümergemeinschaft und kann das etwa nutzen, um nachträglich teure Instandsetzungsarbeiten zu beschließen, die er allein nicht finanzieren kann oder will. Generell gilt: Beim Einkauf in eine Wohnungseigentümergemeinschaft, in der mehr die Hälfte der Wohnungen einer Person oder Gesellschaft gehören, ist Vorsicht angebracht. Wenn sich mehr als dreiviertel der Wohnungen in einer Hand befinden, sollten Sie sich vertraglich absichern. Lassen Sie sich unbedingt gründlich beraten. In schwierigen Fällen ist ein auf Wohnungseigentumsrecht spezialisierter Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner. Unter normalen Umständen können Sie den Notar fragen, der den Kaufvertrag beurkunden soll. Er ist verpflichtet, Sie - und den Verkäufer - fair und unparteiisch über die Vertragsklauseln, ihre Bedeutung und mögliche Alternativen zu informieren."


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