Kaum hatte sich die Patrizia als neuer Eigentümer vorgestellt,
verschickte sie auch schon hunderte von Mieterhö hungsbegehren.
Meist weit über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus. Oft
bis zur Obergrenze des Mietspiegels.
Die Patrizia
will also für die Zukunft Mieten für beste Lage und besondere, neuwertige
Ausstattung. Wer denkt, dass er seit dem Verkauf an die Patrizia
bedeutend besser wohnt als bisher wird die Erhöhung sicher
angemessen finden.
Gerling sah das im Jahre 2005 selbst noch anders. In einem
Mieterhöhungsbegehren vom 27.1.2005 gruppierte Gerling unsere
Beispiel-Wohnung korrekt als Mittlere Wohnlage ein und erhöhte die
Miete auf den Mittelwert der Mietzinsspanne des damaligen Mietspiegels.
Wer übrigens wissen will wie ein ordentliches
Mieterhöhungsbegehren aussieht klickt hier...
Ob die korrekte Einstufung mit einem Prozess zu tun hat den Gerling
1994 gegen einen Mieter des Wohnparks führte und verlor?
Seinerzeit verklagte Gerling den Mieter auf Zustimmung zu einer
Mieterhöhung um 213,60 DM. Das Gericht genehmigte Gerling ganze 58
Pfennige. Wichtig dabei ein Gutachten über die mittlere Wohnlage. Mehr dazu hier...
Und hier nun zu den Briefen zur Mieterhöhung
AKT 1: Die Mieterhöhung
AKT 2: Der Nachfasser
AKT 3: Mehr Druck